Grundsatzerklärung

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  1. Der öffentliche Transport muss künftig eine bedeutendere Rolle im nationalen und internationalen Verkehr in Europa spielen. Er ist Bestandteil der Daseinsvorsorge, verbessert die Situation der Umwelt durch Energie- und Abgasverminderung und vermindert das Sicherheitsrisiko im allgemeinen Verkehr.
  2. Fahrpreise, Fahrscheinkauf und finanzielle Rahmenbedingungen müssen die Nutzung des öffentlichen Verkehrs unterstützen.
  3. Umweltfreundlicher öffentlicher Verkehr muss Priorität genießen.
  4. Reisen müssen ohne interne Hindernisse funktionieren, dazu gehören einfache und garantierte Anschlussverbindungen. Bei Problemen muss für einfache Alternativen gesorgt werden.
  5. Fahrscheinkauf muss so einfach wie möglich organisiert und auf unterschiedlichste Arten möglich sein. Die Reservierung von Sitz- oder Schlafwagenplätzen muss in jedem Land für jedes andere möglich sein.
  6. Informationen müssen einfach zugänglich und verständlich sein, sowohl im Nah- wie im internationalen Fernverkehr. Mindestmaßstab hierzu ist die Informations- möglichkeit bei der Nutzung privater PKW.
  7. Fahrgäste müssen bei der Planung von Angeboten oder Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs einbezogen werden.
  8. Grundsätze der Haftung bedürfen einheitlicher Regelungen in Europa und müssen für alle Formen des öffentlichen Verkehrs gelten.
  9. Eisenbahnverkehrsunternehmen sollten zur Förderung des internationalen Fernverkehrs verstärkt zusammenarbeiten um so eine attraktive Alternative zum Flugverkehr anzubieten.
  10. Öffentlicher Verkehr muss für alle Mitglieder der Gesellschaft zugänglich sein.
  11. Öffentlicher Nahverkehr über staatliche Grenzen hinweg muss vereinfacht werden, die Preise müssen den vergleichbaren nationalen Verkehren entsprechen.
  12. Schienen-, Bus-, Luft- und Fährverbindungen müssen sorgfältig zusammengeführt werden, der Schienen- und sonstige öffentliche Verkehr muss alle wichtigen Flug- und Seehäfen anbinden.
  13. Internationale und nationale Schnellverkehrsverbindungen müssen weiterentwickelt werden, dies darf jedoch nicht auf Kosten konventioneller Schienenverkehre gehen.
  14. Fernverkehrszüge und Fernverkehrsbuslinien sind mit dem öffentlichen Nahverkehr einfach und fahrgastfreundlich zu verknüpfen.
  15. Die Sicherheitsvorteile des öffentlichen Verkehrs sind nachhaltig zu bewahren und weiter zu entwickeln.